AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. GELTUNGSBEREICH

a) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von
Pensionszimmern zur Beherbergung und weiteren Leistungen des Gasthofes
(Gastaufnahmevertrag).
b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als
Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Gasthofs in Textform.
c) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.


2. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
a) Dem Gasthof steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.
b) Vertragspartner sind der Gasthof und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem
Gasthof gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner.
c) Alle Ansprüche gegen den Gasthof verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem gesetzlichen
Verjährungsbeginn. Schadensersatzansprüche verjähren in fünf Jahren. Die
Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs beruhen.


3. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
a) Der Gasthof ist verpflichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten
Leistungen zu erbringen.
b) Der Gast ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen
weiteren Leistungen zu geltenden Preisen des Gasthofs zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast
veranlasste Leistungen und Auslagen des Gasthofs an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die
jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein.
c) Der Gasthof kann seine Zustimmung zu einer vom Gast gewünschten nachträglichen Verringerung
der Anzahl der gebuchten Zimmer, der Leistung des Gasthofs oder der Aufenthaltsdauer des Gastes
davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/oder für die sonstigen Leistungen
des Gasthofs erhöht.
d) Rechnungen des Gasthofs sind innerhalb 14 Tagen ab Zusendung der Rechnung ohne Abzug
zahlbar. Bei Zahlungsverzug ist der Gasthof berechtigt ein Pauschalbetrag (Säumniszuschläge,
Bearbeitungsgebühr) i. H. v. 25,00 Euro zu erheben.
e) Der Gasthof ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Gast eine Vorauszahlung oder
Sicherheitsleistung zu verlangen.
f) In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Gastes, ist der Gasthof berechtigt, weitere
Leistungen abzulehnen.
g) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung
des Gasthofs aufrechnen oder verrechnen.


4. RÜCKTRITT DES GAST (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG und No Show)
a) Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Gasthof geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung
des Gasthofs in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann
zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
b) Sofern zwischen dem Gasthof und dem Gast ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in
Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder
Schadensersatzansprüche des Gasthofs auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn
er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Gasthof in Textform
ausübt.
c) Bei vom Gast nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Gasthof die Einnahmen aus
anderweitiger Vermietung dieser Zimmer anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig
vermietet, so kann der Gasthof die vertraglich vereinbarte Vergütung zu 100% in Rechnung stellen.d) Preise für Stornierungsgebühren/-kosten:
- 28 Tage vor Anreise gebührenfreie Stornierung;
- 21 Tage vor Anreise 50% der vereinbarten Leistungen;
- 10 Tage vor Anreise 80% der vereinbarten Leistungen;
- 1 Tag vor Anreise 100% der vereinbarten Leistungen.


5. RÜCKTRITT DES GASTHOFS
a) Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom
Vertrag zurücktreten kann, ist der Gasthof ebenfalls in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom
Vertrag zurückzutreten (z.B. nichteinhalten vertraglich vereinbarter Vorauszahlung).
b) Bei berechtigtem Rücktritt des Gasthofs entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.
6. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
a) Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht
ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
b) Gebuchte Zimmer stehen dem Gast ab 17:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der
Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
c) Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Gasthof spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Danach kann das Gasthof aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für
dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 14:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises)
in Rechnung stellen, danach 100%.


7. HAFTUNG DES GASTHOFS
a) Der Gasthof haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf
Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Gasthof die Pflichtverletzung zu vertreten hat,
sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Gasthofs
beruhen und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten des Gasthofs beruhen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen
des Gasthofs auftreten, wird der Gasthof bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Gastes
bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
b) Für eingebrachte Sachen haftet der Gasthof dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Danach ist die Haftung beschränkt auf das Hundertfache des Zimmerpreises, jedoch höchstens
3.500, - €. Abweichend für Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten höchstens bis zu 800,- € (im
Zimmersafe).
c) Soweit dem Gast ein Stellplatz in der Garage oder auf einem Gasthofparkplatz, auch gegen Entgelt,
zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei
Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Gasthofgrundstück abgestellter oder rangierter
Kraftfahrzeuge, Anhänger, Motorräder oder Anhänger und deren Inhalte haftet der Gasthof nicht,
außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.


8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
a) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen
in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam.
b) Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Gasthofs.
c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts oder ähnlichem
ist ausgeschlossen.
d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig
sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im
Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.


Gasthof Erlengrund, Stand Januar 2022

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